Erstgespräch

Das Verhältnis von Mandant zu Rechtsanwalt beruht auf Vertrauen. Wir glauben daher, dass es wichtig ist, den Rechtsanwalt seines Vertrauens persönlich kennenzulernen, und zwar noch bevor man ihn beauftragt. Entsprechend bieten wir Interessierten gerne ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an, bei dem wir über Ihr Anliegen sprechen und allenfalls auch schon eine erste Einschätzung abgeben können. Ziel eines Erstgesprächs ist es dabei, mögliche rechtliche Lösungsvarianten überblicksartig aufzuzeigen und dazu jeweils eine erste Kostenschätzung abzugeben. Dieses Erstgespräch ist für Interessierte in jeder Hinsicht unverbindlich und kann, muss aber nicht, der Beginn einer Zusammenarbeit sein. Durch das Erstgespräch selbst wird jedenfalls noch kein Mandantschafts- oder Auftragsverhältnis begründet.

Um uns auf das Erstgespräch vorbereiten zu können, bieten wir gerne an, uns Hintergrundinformationen bzw Unterlagen bereits vorab zu übermitteln. Für Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Kontaktdetails finden Sie bitte hier). Sollte Ihre Angelegenheit besonders dringlich sein, ersuchen wir darum das Kontaktformular zu verwenden und das Kästchen „Expressanfrage / dringende Nachricht“ anzuklicken – wir sind in diesen Fällen bemüht, uns binnen weniger Stunden rückzumelden. Aus unserer Erfahrung raten wir höflich dazu, mit der Vereinbarung eines solchen Termins nicht allzu lange zuzuwarten, um ja keine Fristen oder sonstige wichtige Schritte zu versäumen.

In jedem Fall behandeln wir alle Daten und Informationen, die wir von Ihnen erhalten – auch den Umstand, dass Sie uns überhaupt kontaktiert haben – streng vertraulich und bewahren darüber Stillschweigen.